Abwehr der Pauschalbesteuerung bei ausländischen Investmentfonds
Mit Urteil vom 17.11.2015 (VIII R 27/122) entschied der Bundesfinanzhof, dass inländischen Anteilsinhabern eines Investmentfonds mit Sitz außerhalb der EU bzw. des EWR die Möglichkeit zusteht, zur Vermeidung der pauschalen Ermittlung der Kapitalerträge gemäß §§ 2, 6 InvStG die Besteuerungsgrundlagen des ausländischen Investmentvermögens gemäß § 5 Abs. 1 InvStG nachzuweisen. Ein inländischer Investmentfonds-Anleger kann die Pflichtangaben also auch selbst tätigen Der BFH trat damit der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 28. Juli 2015, BStBl I 2015, 610) entgegen.
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