Vermietung einer Ferienwohnung nur ausnahmsweise Gewerbe
Bei Einkünften aus einer Vermietung einer Ferienwohnung handelt es sich steuerlich in der Regel um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Denn nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann ein Gewerbebetrieb nur angenommen werden, wenn vom Vermieter bestimmte, ins Gewicht fallende, bei der Vermietung von Räumen nicht übliche Sonderleistungen erbracht werden oder wenn wegen eines besonders häufigen Mieterwechsels eine gewisse - einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb vergleichbare - unternehmerische Organisation erforderlich ist.
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